Häufig gestellte Fragen zum Wandel

Seit dem 1. April 2010 gibt die LEG unter dem Namen LEG Wohnen NRW GmbH rund 250.000 Menschen in 92.000 Wohnungen ein Zuhause. Die persönliche Betreuung vor Ort in zehn Niederlassungen, 14 Kundencentern und rund 100 Mieterbüros ist einmalig in der nordrhein-westfälischen Wohnungswirtschaft.

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Ändert sich nun die vereinbarte Staffelmiete?

Die im Rahmen der Staffelmietvereinbarung abgeschlossenen Miethöhen sowie alle mietvertraglichen Bedingungen bleiben bestehen.

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Ändert sich nun auch die Firmierung meines Vermieters?

Nein, denn Ihr Vertragspartner bleibt bestehen. Lediglich der Name der Sie betreuenden Gesellschaft hat sich in LEG Wohnen NRW GmbH geändert.

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Ändert sich nun die Bankverbindung für die Mietzahlung? Muss ich meinen Dauerauftrag ändern?

Die Bankverbindung Ihres Vertragspartners bleibt unverändert. Ihr Dauerauftrag gilt auch weiterhin.

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Muss ich erneut dem Lastschriftverfahren zustimmen?

Da sich weder die Bankverbindung noch der Vertragspartner verändert, bleibt beim Lastschriftverfahren alles beim Alten.

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Die von mir gezahlte Mietkaution bleibt unberührt?

Ja, selbstverständlich bleibt die bezahlte Kaution unberührt.

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Ändert sich etwas hinsichtlich meiner Mietbürgschaft?

Bei der mit Ihnen geschlossenen Mietbürgschaft bleibt alles, wie es ist.

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Ändert sich etwas bei den Kündigungsbedingungen?

Bei den Kündigungsbedingungen sowie allen mietvertraglichen Bedingungen bleibt alles bestehen.

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Ändert sich etwas bei den Betriebskosten (häufig auch Nebenkosten genannt)?

Die Betriebskosten bzw. Nebenkosten sind verbrauchsbezogene Kosten und werden jährlich nach ihrem tatsächlichen Anfallen mit Ihnen abgerechnet. Diese Abrechungsbedingungen bleiben unverändert. Auch die Betriebskosten fallen unter die mietvertraglichen Bedingungen, die weiterhin Bestand haben.

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Bleibt mein Mietvertrag mit all seinen Geschäftsbedingungen unverändert?

Ja, beides bleibt für Sie unverändert.

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Ändern sich meine Ansprechpartner, z B. Hausmeister oder Mieterbetreuer?

In den allermeisten Fällen behalten Sie Ihre Ansprechpartner. Die Namen Ihrer Mieterbetreuer sowie Ihres Hauswartes entnehmen Sie bitte dem persönlichen Schreiben der LEG von Ende April 2010.

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Ändert sich jetzt oder bald die Miete?

Eine Veränderung der Miete geht nicht mit der Namensänderung der Sie nun betreuenden LEG Wohnen NRW GmbH einher!

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Meine Miete zahlt die ARGE – muss ich diese jetzt informieren?

Nein, denn Ihr Vertragspartner bleibt bestehen. Lediglich der Name der Sie betreuenden Gesellschaft hat sich in LEG Wohnen NRW GmbH geändert.

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Ich bekomme Wohngeld bzw. Mietzuschuss – muss ich jetzt meine Wohngeldstelle informieren?

Nein, denn Ihr Vertragspartner bleibt bestehen. Lediglich der Name der Sie betreuenden Gesellschaft hat sich in LEG Wohnen NRW GmbH geändert.

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Ändern sich nun die Heiz-, Warmwasser- und Stromkosten?

Die Heiz-, Warmwasser- und Stromkosten sind verbrauchsbezogene Kosten und werden jährlich nach ihrem tatsächlichen Anfallen mit Ihnen abgerechnet. Diese Abrechungsbedingungen bleiben bestehen. Auch die Heiz-, Warmwasser- und Stromkosten fallen unter die mietvertraglichen Bedingungen, die bestehen bleiben.

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Ich habe vor kurzem Mängel angegeben – muss ich dies jetzt erneut machen?

Nein, Ihre Mängelmeldung wurde aufgenommen und wird bearbeitet. In Kürze wird sich der verantwortliche Mieterbetreuer oder Hauswart bei Ihnen melden

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Ich habe Anspruch auf Schadensersatz gestellt – muss ich ihn erneut stellen?

Nein, denn Ihr Anspruch auf Schadensersatz wurde aufgenommen und wird bearbeitet. In Kürze wird sich der verantwortliche Mieterbetreuer oder Hauswart bei Ihnen melden.

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Bei mir stehen Termine zwecks Reparatur an – gelten diese Termine noch?

Ja, vereinbarte Termine bleiben bestehen.

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Ich habe Sondervereinbarungen getroffen – gelten diese noch?

Ja, getroffene und schriftlich fixierte Sondervereinbarungen haben Bestand.

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Bleibt das Fälligkeitsdatum der Miete bestehen?

Ja, das Fälligkeitsdatum zur monatlichen Mietzahlung bleibt unverändert bestehen. Auch das Fälligkeitsdatum zur Mietzahlung fällt unter die mietvertraglichen Bedingungen.

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Muss ich meine Hausratversicherung oder Privat-Haftpflichtversicherung jetzt informieren?

Nein, das ist nicht notwendig. Ihre Hausratversicherung versichert Ihre in der Wohnung befindlichen Gegenstände und bleibt selbstverständlich von dem Wechsel der betreuenden Gesellschaft unberührt.

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Gibt es neue Regelungen, was die Haustierhaltung betrifft?

Auch diese mietvertraglichen Bedingungen bleiben bestehen.

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Kann ich weiterhin mein Haustier behalten?

Ja, wenn die in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Bedingungen eingehalten werden.

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Ändert sich die Hausordnung?

Ihre Hausordnung sowie alle anderen mietvertraglichen Bedingungen bleiben bestehen.

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Ändert sich etwas bei der Reinigung von Treppenhaus, Keller etc.?

Auch hier gelten die mit Ihnen abgeschlossenen mietvertraglichen Bedingungen in vollem Umfang auch in Zukunft. Für Sie bleibt alles, wie Sie es bisher schon kennen.

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Ändert sich etwas bei der Instandhaltung, z. B. bei Schönheitsreparaturen?

Auch dabei gelten die mit Ihnen abgeschlossenen mietvertraglichen Bedingungen in vollem Umfang weiter.

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Werden jetzt Modernisierungen oder Umbau-Maßnahmen vorgenommen?

Die LEG investiert jährlich mindestens rund 75 Millionen Euro in die Modernisierung und Instandhaltung ihres Wohnungsbestandes. Daran wird sich auch künftig nichts ändern.

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Umzug: Mein Auszug steht bald an – ändert sich etwas bei der Übergabe der Wohnung?

Bei der Übergabe der Wohnung ändert sich nichts. Bitte setzten Sie sich bezüglich der Übergabe mit Ihrem in unserem Schreiben an Sie benannten Mieterbetreuer oder Hauswert in Verbindung.

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Einzug: Ich ziehe bald ein – ändert sich etwas bei den Vertragsbedingungen?

Die Mietvertragsbedingungen bleiben bestehen. Bitte setzten Sie sich bezüglich der Schlüsselübergabe mit Ihrem in unserem Schreiben an Sie benannten Mieterbetreuer oder Hauswert in Verbindung.

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Ändert sich eine Klausel in meinem Mietvertrag?

Alle im Mietvertrag geschlossenen vertraglichen Bedingungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

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Ändert sich etwas hinsichtlich TV-Empfang, z. B. Kabelfernsehen, Satellitenschüssel?

Alle im Mietvertrag geschlossenen vertraglichen Bedingungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Es bleibt für Sie alles bestehen.

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Ändert sich etwas bei der Garagen-, Stellplatz- oder Gartennutzung?

Alle im Mietvertrag geschlossenen vertraglichen Bedingungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

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Ändert sich etwas hinsichtlich der Untervermietung?

Alle im Mietvertrag geschlossenen vertraglichen Bedingungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

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