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24.02.2011

LEG gibt Mietern Gelegenheit, Mietanpassungen nach § 557 BGB erneut zu prüfen

Die LEG bedauert, dass offensichtlich einige Mieter die Angebote auf Abschluss einer Vereinbarung zur Mieterhöhung anders verstanden haben, als dies von der LEG beabsichtigt war. Die LEG entschuldigt sich für die Irritationen und Unannehmlichkeiten, denen sich Mieter ausgesetzt gefühlt haben.

Zu den öffentlich diskutierten Mietanpassungen nach § 557 BGB hat die Geschäftsführung der LEG angekündigt, kurzfristig die offenbar entstandenen Missverständnisse in der Formulierung der Mietanpassungsschreiben aufzulösen. Gleichzeitig werde jenen Mieterinnen und Mietern, die bis heute einer Mietanpassung nach § 557 BGB zugestimmt haben, Gelegenheit gegeben, ihre Zustimmung noch einmal zu prüfen und ggfs. auch zu widerrufen.

Ein Grundgedanke der damaligen Bundesregierung bei der Reform des Mietrechts im Jahre 2001 war es, Einvernehmen mit dem Mieter bei einer Mieterhöhung zu erreichen. Deshalb hat der Gesetzgeber bei der Neufassung des Mietrechts den Paragraphen § 557 BGB ganz bewusst an den Anfang des 2. Unterkapitels „Regelungen über die Miethöhe“ gestellt. Ziel sollte es sein – und das bestätigen auch die einschlägigen Gesetzes-Kommentare – dass sich Vermieter und Mieter einvernehmlich und zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten auf eine höhere Miete einigen. Diesen Gedanken des Gesetzgebers habe die LEG aufgegriffen und an Standorten, an denen der Mietspiegel nicht die tatsächlichen Marktverhältnisse wiedergibt, aber auch an solchen Standorten, an denen eine Mieterhöhung nach § 558 BGB möglich gewesen wäre, die Mieter um Zustimmung zur Erhöhung der Miete gebeten, betonte Holger Hentschel, Mitglied der LEG-Geschäftsleitung.

Den Wunsch, die Mieten an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzupassen, rechtfertigten nach Angaben der LEG die individuellen Ausstattungs- und Lagemerkmale der Wohnungen sowie das deutlich über das übliche Maß hinausgehende Engagement als Vermieterin. „Wir halten nach wie vor unsere umfangreiche Vor-Ort-Präsenz in den Kundencentern aufrecht und sind mit hohem personellem Einsatz persönlich für unsere Mieter erreichbar. Wir investieren mit rund 13,50 Euro deutlich mehr je Quadratmeter, als die Sozialcharta als Mindestverpflichtung vorgibt. Nicht zuletzt möchten wir das umfangreiche soziale Engagement der LEG nicht unerwähnt lassen“, erklärte Hentschel. Für das Quartiersmanagement in der Siedlung Dortmund-Scharnhorst habe die LEG im Januar 2011 zusammen mit Partnerunternehmen den Preis Soziale Stadt erhalten. Letztes Jahr seien 100.000 Euro an die Mieterstiftung gespendet worden, die sich um bedürftige Mieter kümmert und die im Rahmen der Sozialcharta von der LEG gegründet worden ist. Außerdem würden jährlich mehr als 150 Mieterevents in den Siedlungen durchgeführt, vom Kinderfest bis zur Weihnachtsfeier. „Um dieses Leistungsniveau - im Interesse der Mieter - aufrecht zu erhalten, benötigt die LEG angemessene und nachhaltige Mieteinnahmen, die den Marktgegebenheiten entsprechend auch steigen“, erklärte Hentschel. Auch vor diesem Hintergrund werde die LEG weiterhin Mieterhöhungen im gesetzlich zulässigen Rahmen prüfen und durchführen.

Die LEG betonte abschließend, dass sie an einem guten und fairen Partnerschaftsverhältnis mit ihren Mietern interessiert sei und deshalb den Mietern erneut Gelegenheit gebe, ihre Haltung zu den angebotenen Mietanpassungen auf der Grundlage nochmaliger Informationen zu überdenken.


Ihr Ansprechpartner
Manfred Neuhöfer

Pressesprecher
Tel. 02 11 / 45 68-325


Über die LEG

Die LEG ist mit mehr als 90.000 Mietwohnungen und rund 250.000 Mietern eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist sie mit zehn Niederlassungen, 14 Kundencentern und rund 100 Mieterbüros flächendeckend und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten. Mit rund 800 Mitarbeitern erzielte die LEG im Geschäftsjahr 2009 einen Umsatz von mehr als 560 Millionen Euro.