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01.03.2011

LEG informiert über mögliche Verwechslung verschiedener Mietanpassungsschreiben

Am 24.2.2011 hatte sich die LEG bei jenen Mieterinnen und Mietern entschuldigt, die im Zuge einer vorgeschlagenen Mietanpassung nach § 557 BGB Wesen und Inhalt der Vereinbarung missverstanden haben. Jenen Mietern, die bis heute einer Mietanpassung nach § 557 BGB zugestimmt haben, wurde eingeräumt, ihre Zustimmung noch einmal zu prüfen und ggfs. auch zu widerrufen. 

Nun mehren sich in erheblichem Umfang Anfragen von Mietern in den Kundencentern der LEG, die generell alle rechtskräftigen Mietanpassungen der vergangenen Jahre in Frage stellen und Mietanpassungen nach § 557 und § 558 BGB verwechseln. Auch gegen rechtskräftige Mietanpassungen in Folge von Modernisierungsmaßnahmen würde nun nachträglich und zum Teil nach Jahren von Mietern Widerspruch erhoben, berichtet die LEG. Zum Hintergrund:

Eine Mietanpassung nach § 557 BGB beruht auf einer Übereinkunft, nach der sich Vermieter und Mieter einvernehmlich und zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten auf eine höhere Miete einigen. Das Angebot auf Mietanpassung bedarf der Zustimmung des Mieters.

Eine Mietanpassung nach § 558 BGB wird mit dem Abstand der aktuellen Miete zur entsprechenden Eingruppierung der Wohnung in den Mietspiegel begründet. Auch diese Mietanpassung ist zustimmungspflichtig. Allerdings kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich erwirken, wenn der Mieter diese unberechtigt verweigert.

Die LEG stellt fest, dass alle früheren und die aktuell laufenden Mietanpassungsverfahren nach § 558 BGB ihre Gültigkeit behalten. Gleiches gelte für Mieten, die aufgrund einer umlagefähigen Modernisierung angehoben wurden. An ihrer Wirksamkeit habe die LEG keinen Zweifel, so dass für diese Fälle ein Widerrufsrecht nicht in Frage komme.

Die LEG appelliert abschließend an die Mietervereine, hier ihrer Beratungspflicht nachzukommen und die Mieter vor unberechtigten und teuren Rechtsstreitigkeiten zu schützen.


Über die LEG

Die LEG ist mit mehr als 90.000 Mietwohnungen und rund 250.000 Mietern eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist sie mit zehn Niederlassungen, 14 Kundencentern und rund 100 Mieterbüros flächendeckend und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten.