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09.06.2011

LEG: Mietanpassungen in Dortmund sind rechtlich in Ordnung

LEG hält Aussagen des Dortmunder Mietervereins für unbegründet

Die LEG wehrt sich gegen die gestrigen Unterstellungen des Dortmunder Mietervereins, man versuche grundsätzlich und unbegründet Mietanpassungen am oberen Rand der jeweiligen Preisspanne des Mietspiegels durchzusetzen. LEG-Pressesprecher Manfred Neuhöfer betont, dass der Gesetzgeber bewusst Mietpreisspannen in den Mietspiegeln vorgesehen hat, um innerhalb einer Mietenstufe weitere Preisdifferenzierungen nach Lage, Ausstattung und Wohnwert vornehmen zu können. Es besteht mietrechtlich keine Pflicht, grundsätzlich den Mittelwert einer Mietenstufe als Richtschnur für Mietanpassungen einzusetzen. In mehr als der Hälfte der Mietanpassungen in Dortmund wurden die Mittelwerte der jeweiligen Mietenstufe unterschritten. Nur in begründeten Fällen wird der obere Wert der Mietenspanne erreicht.

Neuhöfer: „Wir haben in den letzten Monaten die Mieten an den Standorten angepasst, an denen aufgrund der Lage und Qualität der Wohnungen die Nachfrage bei der Neuvermietung sehr groß ist. Dies zeigt sich u.a. daran, dass wir an diesen Standorten nur noch über sehr wenige frei verfügbare Wohnungen verfügen.“ An Standorten mit verhaltener Nachfrage werden Mietanpassungen nur punktuell durchgeführt

Der LEG-Sprecher weist außerdem die Behauptung des Mietervereins Dortmund scharf zurück, die LEG ignoriere geltendes Mietrecht. Die LEG hält sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben. Dass im Streitfall die Gerichte angerufen werden, kommt selten vor, ist aber in Deutschland der vorgesehene Weg, um rechtliche Meinungsverschiedenheiten einer für die Parteien verbindlichen Lösung zuzuführen.

Im Übrigen droht die LEG auch nicht mit dem Gericht, falls der Mieter der Mietanpassung nicht zustimmt. Beim Hinweis auf das mögliche Klageverfahren handelt es sich selbstverständlich um einen rechtlich einwandfreien und auch für den Mieter nützlichen Hinweis, damit er nicht überrascht wird, wenn es wegen der nicht erteilten Zustimmung innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Fristen zu einem teuren Gerichtsverfahren kommen sollte.


Ihr Ansprechpartner
Manfred Neuhöfer

Pressesprecher, Tel. 02 11 / 4 56 8-32 5


Über die LEG

Die LEG ist mit mehr als 90.000 Mietwohnungen und rund 250.000 Mietern eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist sie mit zehn Niederlassungen, 14 Kundencentern und rund 100 Mieterbüros flächendeckend und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten. Mit rund 800 Mitarbeitern erzielte die LEG im Geschäftsjahr 2009 einen Umsatz von mehr als 560 Millionen Euro.